Baumrecht & Vorschriften – was Eigentümer wissen müssen

Baumrecht & Vorschriften – was Eigentümer wissen müssen

Bäume unterliegen in Deutschland umfangreichen gesetzlichen Regelungen. Gerade in Städten wie Berlin und Hamburg gelten Baumschutzsatzungen, die Pflege, Fällung und Eingriffe klar regeln. Wer informiert handelt, vermeidet Bußgelder, Verzögerungen und rechtliche Risiken.

Brauche ich eine Fällgenehmigung?

Wann eine Genehmigung erforderlich ist – und wann nicht.

  • der Baum unter die jeweilige Baumschutzverordnung fällt
  • ein bestimmter Mindeststammumfang überschritten wird
  • keine akute Gefahr oder Ausnahme vorliegt
  • Das Bundesnaturschutzgesetz schützt Bäume und Gehölze insbesondere während der Brut- und Setzzeit
  • Auch zulässige Fällungen können zeitlich eingeschränkt sein
  • nachweislich akuter Gefahr für Personen oder Sachwerte
  • bestimmten Obstgehölzen
  • abgestorbenen oder nicht mehr erhaltenswerten Bäumen

Berliner & Hamburger Baumschutzverordnung

Unterschiede, Gemeinsamkeiten und typische Sonderregelungen.

  • Bäume sind ab einem Stammumfang von 80 cm geschützt
  • gemessen wird auf Brusthöhe (in der Regel 1,30 m über dem Boden)
  • Genehmigungspflicht für Fällungen und starke Eingriffe
  • Verpflichtung zu Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen
  • Schutz bestimmter Baumarten unabhängig vom Standort
  • Ausnahmen und Sonderregelungen
  • Zuständigkeiten der Behörden
  • konkreten Anforderungen an Ersatzpflanzungen

Fällzeiten & Schnittverbote

Was während der Brut- und Vegetationszeit erlaubt ist.

  • Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen sowie der starke Rückschnitt von Bäumen und Hecken untersagt
  • Ziel ist der Schutz von Brut- und Lebensstätten
  • Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
  • schonende Pflege- und Erhaltungsschnitte
  • Arbeiten ohne Eingriff in Brutstätten

Ersatzpflanzung & Ausgleich

Wann Nachpflanzungen vorgeschrieben sind – und wie sie umgesetzt werden.

  • der Ausgleich des ökologischen Verlusts
  • die langfristige Sicherung des städtischen Baumbestands
  • Anzahl der Ersatzbäume
  • Baumart und Pflanzqualität
  • Mindestgröße bei Pflanzung
  • Pflanzort (Grundstück oder Ersatzfläche)

Haftung & Verkehrssicherungspflicht

Wer haftet bei Schäden durch Bäume?

  • Bäume müssen regelmäßig kontrolliert werden
  • erkennbare Gefahren sind zu beseitigen
  • Schäden durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume können haftungsrelevant sein

Berlin & Umgebung

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